DAYOZA

Schengen-Rechner 90/180

Kurzzeitreisende aus Nicht-EU-Staaten dürfen sich innerhalb eines beliebigen gleitenden Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Tragen Sie Ihre bereits unternommenen Reisen ein und optional eine geplante Reise.

Normalerweise heute. Ändern Sie es, um ein vergangenes oder künftiges Datum zu prüfen.

Bereits unternommene Reisen

Tragen Sie jede Ein- und Ausreise im Schengen-Raum ein. Sowohl der Einreise- als auch der Ausreisetag zählt als voller Tag.

 

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Häufige Fragen

Zählen Einreise- und Ausreisetag beide mit?

Ja. Nach Artikel 6 Absatz 2 des Schengener Grenzkodex gilt der Einreisetag als erster Aufenthaltstag und der Ausreisetag als letzter Aufenthaltstag. Eine Reise mit An- und Abreise am selben Tag zählt als ein Tag.

Gelten die 90 Tage pro Land oder für den gesamten Raum?

Für den gesamten Schengen-Raum. Tage in Frankreich, Deutschland und Spanien werden auf dasselbe 90-Tage-Kontingent angerechnet.

Wird das Kontingent nach 180 Tagen zurückgesetzt?

Nein. Das Fenster wandert Tag für Tag weiter, Tage fallen also einzeln aus der Zählung, sobald sie den 180-Tage-Zeitraum verlassen. Es gibt kein einzelnes Rücksetzdatum.

Gilt das auch für meinen Aufenthaltstitel oder mein Langzeitvisum?

Nein. Die 90/180-Regel betrifft Kurzaufenthalte. Nationale Langzeitvisa und Aufenthaltstitel unterliegen eigenen Regeln, die dieser Rechner nicht abdeckt.