DAYOZA

Überschreitungs-Rechner

Zählen Sie, wie weit ein Aufenthalt über das Datum hinausgeht, bis zu dem Sie ausreisen mussten – oder wie viele Tage bis dahin noch bleiben. Das zulässige Datum ist eingeschlossen: An diesem Tag auszureisen ist keine Überschreitung.

Woher kennen Sie Ihre Ausreisefrist?

Das Datum auf Ihrem Stempel, Visum oder Einreisenachweis. Dieser Tag selbst zählt noch als zulässig.

Was dieser Rechner Ihnen nicht sagt

DAYOZA zählt Tage. Es veröffentlicht keine Strafen, Bußgelder, Einreisesperren oder sonstigen Folgen einer Überschreitung, denn diese hängen vom Land, den Umständen und der Entscheidung der zuständigen Behörde ab – sie ohne geprüfte Quelle zu nennen wäre schlimmer, als nichts zu sagen. Zeigt diese Berechnung eine Überschreitung, wenden Sie sich vor der Reise an die zuständige Einwanderungsbehörde oder an die nächstgelegene Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat.

Was als Überschreitung gilt

Eine Überschreitung beginnt am Tag nach dem letzten Tag, an dem Sie sich aufhalten durften. Das erlaubte Datum ist eingeschlossen – an ihm abzureisen ist keine Überschreitung, einen Tag später abzureisen ist eine Überschreitung von einem Tag.

Den letzten erlaubten Tag bestimmen

Er ergibt sich aus Ihrer Erlaubnis: einem Visumetikett, einem Stempel, einem Aufenthaltstitel oder einem Kontingent wie den 90 Schengen-Tagen in 180 Tagen.

Ab dem Tag danach zählen

Tag eins einer Überschreitung ist der erste Tag, an dem Sie ohne Erlaubnis anwesend waren, nicht der letzte erlaubte Tag.

Jeder Tag zählt, auch der Abreisetag

Das Abreisedatum ist ein Datum Ihrer Anwesenheit, es zählt also zur Überschreitung genauso wie zum Aufenthalt.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Ihre Erlaubnis läuft bis zum 10. Juni, und Sie fliegen am 13. Juni ab. Sie haben um drei Tage überschritten: den 11., 12. und 13. Juni. Eine Abreise am 10. Juni wäre exakt regelkonform gewesen, eine Abreise am 11. Juni wäre eine Überschreitung von einem Tag – in der Rechnung selbst gibt es kein Runden und keine Kulanz.

Wo das schiefgeht

Annehmen, es gebe eine Nachfrist

Manche Länder veröffentlichen eine, viele nicht. Eine Nachfrist ist eine konkrete veröffentlichte Regel, keine allgemeine Kulanz, und sie anzunehmen ist der Weg zu einem belasteten Eintrag.

Ablauf des Visums mit erlaubtem Aufenthalt verwechseln

Ein für ein Jahr gültiges Visum erlaubt kein Jahr Anwesenheit. Die Gültigkeit ist der Zeitraum, in dem Sie einreisen dürfen; die Aufenthaltsdauer ist, wie lange Sie bleiben dürfen.

Glauben, eine kurze Überschreitung bleibe unerfasst

Seit das Einreise-/Ausreisesystem am 10. April 2026 vollständig in Betrieb ist, werden Ein- und Ausreisen an der Schengen-Außengrenze digital erfasst statt gestempelt. Die Rechnung übernimmt jetzt eine Datenbank.

Häufige Fragen

Zählt der Tag, an dem ich ausreisen durfte, schon als Überschreitung?

Nein. Der letzte erlaubte Tag ist eingeschlossen, eine Abreise an diesem Tag ist also regelkonform. Die Überschreitung beginnt am Folgetag.

Gibt es eine Nachfrist?

Nur dort, wo ein Land eine veröffentlicht. Das ist eine nationale Entscheidung und keine allgemeine Regel, und DAYOZA nimmt für ein nicht geprüftes Ziel keine an.

Welche Sanktionen drohen?

Sie werden national festgelegt und sind sehr unterschiedlich – nach Tagen berechnete Geldbußen, Einreisesperren oder ein Eintrag, der spätere Anträge belastet. DAYOZA nennt eine Zahl nur dort, wo sie gegen eine offizielle Quelle geprüft wurde, und benennt diese Quelle auf der Seite.

Fällt eine kurze Überschreitung auf?

Gehen Sie davon aus. Digitale Ein- und Ausreisedaten haben die Passstempel an der Schengen-Außengrenze seit dem 10. April 2026 ersetzt, und die Summe wird berechnet statt von Tinte abgelesen.