DAYOZA

So prüfen wir

Menschen planen Grenzübertritte anhand der Zahlen auf dieser Website. Deshalb nennt jede Regel hier die Behörde, von der sie stammt, und das Datum, an dem sie zuletzt gelesen wurde. Was sich nicht ausreichend belegen ließ, ist als ungeprüft gekennzeichnet; was sich gar nicht belegen ließ, wird nicht veröffentlicht.

Jede Regel nennt ihre Quelle

Eine Regelseite entsteht nicht aus einer Zusammenfassung, einem Nachrichtenartikel oder einer anderen Reisewebsite. Sie zitiert den behördlichen oder zwischenstaatlichen Text, der die Regel festlegt, verlinkt ihn und hält das Datum fest, an dem ihn jemand gelesen hat. Stirbt der Link oder zieht der Text um, verliert die Regel ihren Status als geprüft, statt eine Kennzeichnung zu behalten, die sie nicht mehr verdient.

Was die Kennzeichnungen bedeuten

Geprüft

Gegen eine benannte offizielle Quelle gelesen, an dem auf der Seite angegebenen Datum. Trotzdem keine Rechtsberatung, und weiterhin davon abhängig, wie ein Grenzbeamter sie anwendet.

Prüfung erforderlich

Wird angezeigt, wenn eine Regel bekanntermaßen existiert, sich aber nicht gut genug belegen ließ, um sie zu nennen. Sie ist auf der Seite gekennzeichnet, es wird kein Ergebnis daraus berechnet, und die Seite bleibt aus den Suchergebnissen heraus.

Zitierte Behörden

Dies sind die Domains, auf die DAYOZA heute als Quellen verweist. Nichts anderes gilt als maßgeblich.

  • cbp.gov
  • eur-lex.europa.eu
  • france-visas.gouv.fr
  • gov.uk
  • home-affairs.ec.europa.eu
  • icp.gov.ae
  • immi.homeaffairs.gov.au
  • ircc.canada.ca
  • mofa.go.jp
  • netherlandsworldwide.nl
  • nyidanmark.dk
  • u.ae
  • udi.no

Was wir nicht tun

  • Eine offizielle Quellen-URL erfinden oder raten. Lässt sich die echte Seite nicht finden, erscheint die Regel nicht.
  • Lücken mit plausiblen Zahlen füllen. Fehlende Daten werden als fehlend gezeigt, niemals geschätzt.
  • Eine Seite veröffentlichen, deren einziger Inhalt eine Regel ist, die sie mit jedem anderen Land derselben Zone teilt. Solche Seiten bleiben für Leser erreichbar, die zu ihnen navigieren, und bleiben aus den Suchergebnissen heraus.

Was heute veröffentlicht ist

  • 13 von 13 Regeln nennen eine offizielle Quelle
  • 10 von 35 Länderseiten sind für Suchmaschinen freigegeben
  • 45 Einstufungen nach Staatsangehörigkeit für den Schengen-Raum
  • 7 VAE-Aufenthaltstitel mit belegter Regel
  • 7 Ratgeber in 14 Sprachen

Letzte Quellenprüfung:

Was diese Seite nicht ist

Eine geprüfte Regel ist eine korrekte Lesart eines veröffentlichten Textes, keine Garantie dafür, was an der Grenze geschieht. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung, Einzelfälle hängen von Umständen ab, die wir nicht kennen, und nur die Behörde selbst entscheidet über Ihren Fall. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie reisen.

Etwas gefunden, das nicht stimmt?

Sagen Sie uns, um welche Seite es geht und was der offizielle Text tatsächlich sagt. Korrekturen, die die Quelle nennen, werden zuerst bearbeitet.

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