DAYOZA

Frankreich

Geprüft
Region:
Westeuropa
Zeitzonen:
Europe/Paris
Zuletzt geprüft:

Überblick

Frankreich gehört zum Schengen-Raum, Kurzaufenthalte dort unterliegen also der gemeinsamen Schengen-Regel 90/180 und keinem eigenen französischen Kontingent. Tage in Frankreich werden auf dieselben 90 Tage angerechnet wie Tage in Deutschland, Spanien, Italien oder jedem anderen Schengen-Land, und das 180-Tage-Fenster wird für den gesamten Raum bewertet.

Das ist vor allem für Reisende wichtig, die auf einer Reise mehrere Schengen-Länder besuchen: Es gibt kein Kontingent je Land, auf das sich ein Aufenthalt verteilen ließe. Der Rechner unten zählt alle Schengen-Tage zusammen – genau so, wie eine Grenzbeamtin oder ein Grenzbeamter sie zählen wird.

Landgrenzen und Ihre 90/180-Zählung

Frankreich hat Landgrenzen zu Andorra. Keines dieser Länder gehört zum Schengen-Raum, daher zählen dort verbrachte Tage nicht als Tage im Raum.

Monaco liegen innerhalb der Grenzen von Frankreich und sind keine Schengen-Mitglieder, es gibt jedoch keine Grenzkontrollen zu ihnen. DAYOZA wertet dort verbrachte Zeit nicht als Zeit außerhalb des Schengen-Raums.

Zeit außerhalb des Raums ist keine Zeit darin, aber Sie können aufgefordert werden, die Reise zu belegen. Bewahren Sie Stempel, Tickets und Buchungen auf, die zeigen, wann Sie ausgereist und zurückgekehrt sind.

Aufenthaltsregeln

Frankreich gehört zum Schengen-Raum, das 90-Tage-Kontingent wird also mit allen anderen Schengen-Ländern geteilt und nicht separat gezählt.

Kurzaufenthalt (visumbefreit oder Schengen-Visum für Kurzaufenthalte)

Zulässiger Aufenthalt
90 Tage
Bewertungsfenster
180 Tage
So wird gerechnet
Zählen Sie von jedem Tag des Aufenthalts 180 Tage zurück, diesen Tag eingeschlossen, und addieren Sie die in diesem Zeitraum im Schengen-Raum verbrachten Tage. Die Summe darf 90 nicht überschreiten. Der Einreisetag zählt als erster, der Ausreisetag als letzter Aufenthaltstag.
Gültig ab
Hinweise
Das 90-Tage-Kontingent gilt für den gesamten Schengen-Raum, nicht pro Land. Die Regel betrifft Kurzaufenthalte; nationale Visa für längere Aufenthalte und Aufenthaltstitel fallen nicht darunter.

Wo diese Regel gilt

None of the French territories outside Europe are part of the Schengen area. A Schengen visa does not admit you to them, and a national visa for them does not admit you to the Schengen area; a trip covering both needs two visas. Days spent there are not days spent in the Schengen area.

Nicht von dieser Regel erfasst

  • Guadeloupe
  • Martinique
  • French Guiana
  • Réunion
  • Mayotte
  • Saint-Martin
  • Saint Barthélemy
  • Saint-Pierre-et-Miquelon
  • French Polynesia
  • New Caledonia
  • Wallis and Futuna
  • French Southern and Antarctic Lands

Passgültigkeit

Travel document valid for at least three months after the intended date of departure from the territory of the Member States, and issued within the previous 10 years.

Article 6(1)(a) also requires the travel document to have been issued within the previous 10 years. Individual carriers and member states may apply stricter checks in practice.

Passgültigkeits-Rechner

Aufenthalt prüfen

Kurzzeitreisende aus Nicht-EU-Staaten dürfen sich innerhalb eines beliebigen gleitenden Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Tragen Sie Ihre bereits unternommenen Reisen ein und optional eine geplante Reise.

Normalerweise heute. Ändern Sie es, um ein vergangenes oder künftiges Datum zu prüfen.

Bereits unternommene Reisen

Tragen Sie jede Ein- und Ausreise im Schengen-Raum ein. Sowohl der Einreise- als auch der Ausreisetag zählt als voller Tag.

 

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Vollständigen Schengen-Rechner öffnen

Häufige Fragen

Kann ich 90 Tage in Frankreich und danach 90 Tage in Spanien verbringen?

Nein. Das 90-Tage-Kontingent gilt für den gesamten Schengen-Raum, Tage in Frankreich und Tage in Spanien werden also auf dieselbe Summe angerechnet. Sind 90 Tage in einem gleitenden 180-Tage-Fenster verbraucht, steht kein Schengen-Land mehr zur Verfügung, bis Tage aus diesem Fenster herausfallen.

Wie lange muss mein Pass für die Einreise nach Frankreich gültig sein?

Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Schengener Grenzkodex muss das Reisedokument nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der vergangenen 10 Jahre ausgestellt worden sein. In der Praxis können Beförderungsunternehmen und Grenzbeamte strengere Prüfungen anwenden.

Zählt Zeit in Irland oder im Vereinigten Königreich mit?

Nein. Keines der beiden gehört zum Schengen-Raum, dort verbrachte Tage werden also nicht auf das Schengen-Kontingent von 90 Tagen angerechnet. Sie haben eigene Einreiseregeln, die DAYOZA noch nicht geprüft hat.

Quellen

Falsche Information melden

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Eine behördliche Seite, die unserer Angabe widerspricht.

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