DAYOZA

Belgien

Geprüft
Region:
Westeuropa
Zeitzonen:
Europe/Brussels
Zuletzt geprüft:

Landgrenzen und Ihre 90/180-Zählung

Alle Länder, mit denen Belgien eine Landgrenze teilt, liegen im Schengen-Raum. Eine solche Grenze zu überqueren führt Sie nicht aus dem Raum heraus und unterbricht Ihre 90/180-Zählung nicht.

Was Sie bei der Ankunft erledigen müssen

Wenn Sie nicht in einem Hotel oder einer anderen gemeldeten Unterkunft wohnen, müssen Sie Ihre Ankunft innerhalb von 3 Werktagen bei Gemeindeverwaltung Ihres Aufenthaltsorts melden. Eine Unterkunft, die ihre Gäste meldet, übernimmt das für Sie.

Rechtsgrundlage: Article 5 of the Act of 15 December 1980 and Articles 18 and 20 of the Royal Decree of 8 October 1981.

Das ist unabhängig von Ihrem 90/180-Kontingent. Die Meldung bei der Ankunft verlängert Ihren Aufenthalt nicht, und eine versäumte Meldung verkürzt ihn nicht – es ist eine eigene Pflicht mit eigenen Sanktionen.

Geprüft

Quelle: Belgian Immigration Office(wird in einem neuen Tab geöffnet)

Zuletzt geprüft:

Aufenthaltsregeln

Belgien gehört zum Schengen-Raum, das 90-Tage-Kontingent wird also mit allen anderen Schengen-Ländern geteilt und nicht separat gezählt.

Kurzaufenthalt (visumbefreit oder Schengen-Visum für Kurzaufenthalte)

Zulässiger Aufenthalt
90 Tage
Bewertungsfenster
180 Tage
So wird gerechnet
Zählen Sie von jedem Tag des Aufenthalts 180 Tage zurück, diesen Tag eingeschlossen, und addieren Sie die in diesem Zeitraum im Schengen-Raum verbrachten Tage. Die Summe darf 90 nicht überschreiten. Der Einreisetag zählt als erster, der Ausreisetag als letzter Aufenthaltstag.
Gültig ab
Hinweise
Das 90-Tage-Kontingent gilt für den gesamten Schengen-Raum, nicht pro Land. Die Regel betrifft Kurzaufenthalte; nationale Visa für längere Aufenthalte und Aufenthaltstitel fallen nicht darunter.

Passgültigkeit

Travel document valid for at least three months after the intended date of departure from the territory of the Member States, and issued within the previous 10 years.

Article 6(1)(a) also requires the travel document to have been issued within the previous 10 years. Individual carriers and member states may apply stricter checks in practice.

Passgültigkeits-Rechner

Aufenthalt prüfen

Kurzzeitreisende aus Nicht-EU-Staaten dürfen sich innerhalb eines beliebigen gleitenden Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Tragen Sie Ihre bereits unternommenen Reisen ein und optional eine geplante Reise.

Normalerweise heute. Ändern Sie es, um ein vergangenes oder künftiges Datum zu prüfen.

Bereits unternommene Reisen

Tragen Sie jede Ein- und Ausreise im Schengen-Raum ein. Sowohl der Einreise- als auch der Ausreisetag zählt als voller Tag.

 

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Quellen

Falsche Information melden

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Eine behördliche Seite, die unserer Angabe widerspricht.

Nur für den Fall einer Rückfrage.