Brauchen Staatsangehörige von Neuseeland ein Schengen-Visum?
Schengen-Raum
Nein, nicht für einen Kurzaufenthalt
Staatsangehörige von Neuseeland sind von der Schengen-Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit und dürfen ohne Visum bis zu 90 Tage in jeweils 180 Tagen einreisen.
Diese Befreiung besteht seit 2001.
Wie lange Sie bleiben dürfen
Bis zu 90 Tage in jeweils 180 Tagen, gezählt über den gesamten Schengen-Raum und nicht pro Land. Ein- und Ausreisetag zählen beide mit.
Zählen Sie Ihre Tage
Die 90/180-Regel ist ein gleitendes Fenster und kein Jahreskontingent, deshalb ändert sich die Antwort täglich. Der Rechner ermittelt sie aus Ihren Daten und behält sie auf Ihrem Gerät.
Welche Länder das umfasst
Die Einstufung gilt für den Schengen-Raum als Ganzes. Ein Visum oder eine Befreiung davon gilt nicht pro Land, und Tage in jedem Mitgliedstaat gehen vom selben Kontingent ab.
Was diese Seite nicht sagt
Eine Visumbefreiung ist die Erlaubnis, ohne Visum zu reisen, aber kein Einreiserecht: Grenzbeamte prüfen weiterhin Zweck, Mittel, Unterkunft und Passgültigkeit und können die Einreise verweigern. Sie deckt auch keine Langzeitaufenthalte, Arbeit oder Studium ab; dafür braucht es unabhängig von der Staatsangehörigkeit ein nationales Visum oder eine Erlaubnis.
Diese Liste ändert sich
Die Anhänge der Verordnung werden von Zeit zu Zeit geändert, und eine Staatsangehörigkeit kann zwischen ihnen wechseln. Liegt Ihre Reise weiter in der Zukunft, prüfen Sie den Rechtstext selbst, bevor Sie buchen.
Quelle
Rechtsakt: Regulation (EU) 2018/1806 of the European Parliament and of the Council of 14 November 2018 listing the third countries whose nationals must be in possession of visas when crossing the external borders and those whose nationals are exempt from that requirement
Quelle: EUR-Lex — Regulation (EU) 2018/1806, Annexes I and II(wird in einem neuen Tab geöffnet)
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