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Brauchen Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina ein Schengen-Visum?

Schengen-Raum

Nein, nicht für einen Kurzaufenthalt

Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina sind von der Schengen-Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit und dürfen ohne Visum bis zu 90 Tage in jeweils 180 Tagen einreisen.

Diese Befreiung besteht seit 2010.

Bedingungen

Die Befreiung gilt nicht bedingungslos. Sie greift nur, wenn alles Folgende zutrifft.

  • Sie besitzen einen biometrischen Pass. Wer einen älteren, nicht biometrischen Pass hat, braucht weiterhin ein Visum.

Wie lange Sie bleiben dürfen

Bis zu 90 Tage in jeweils 180 Tagen, gezählt über den gesamten Schengen-Raum und nicht pro Land. Ein- und Ausreisetag zählen beide mit.

Ihre Ein- und Ausreisen werden jetzt automatisch erfasst

Seit 10. Apr. 2026 haben die 29 europäischen Länder, die das Einreise-/Ausreisesystem betreiben, den Passstempel durch einen digitalen Eintrag ersetzt. Beim Überschreiten einer Außengrenze werden Ihr Gesichtsbild, Ihre Fingerabdrücke, die Daten Ihres Reisedokuments sowie Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise erfasst.

Deshalb kommt es auf genaues Zählen heute mehr an als früher. Die 90/180-Summe wurde bisher aus Stempeln rekonstruiert, die mitunter fehlten, verwischt oder unleserlich waren. Sie ist jetzt ein Datenbankeintrag – eine Überschreitung ist also sichtbar, sobald Sie an eine Grenze kommen.

Es gilt für alle Reisenden aus Drittstaaten bei einem Kurzaufenthalt – ob mit Visum oder visumbefreit. Es gibt nichts zu beantragen und keine Gebühr.

Zwei EU-Länder stempeln Pässe weiterhin von Hand, weil sie das System nicht betreiben: Zypern und Irland.

ETIAS: die Reisegenehmigung, die noch nicht gestartet ist

Noch keine Anträge möglich

ETIAS ist nicht in Betrieb, und es werden keine Anträge angenommen. Die Europäische Union hat angekündigt, den Starttermin mehrere Monate im Voraus bekanntzugeben. Jede Website, die Sie heute zur Beantragung oder Zahlung auffordert, ist nicht der offizielle Dienst.

Sobald es startet, benötigen Sie vor der Reise in eines der 30 europäischen Länder, die es verlangen, eine ETIAS-Reisegenehmigung. Sie gilt für visumbefreite Reisende, dazu zählen Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina.

Für Bosnien und Herzegowina gilt eine besondere Bedingung: ETIAS steht Ihnen nur offen, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen. Mit einem anderen Pass benötigen Sie stattdessen ein Visum – dieselbe Bedingung, die schon heute für visumfreies Reisen gilt.

Es kostet 20 € und ist mit dem Pass verknüpft, mit dem Sie es beantragen – ein neuer Pass bedeutet also eine neue Genehmigung. Antragstellende unter 18 oder über 70 Jahren zahlen nichts, ebenso Familienangehörige von Staatsangehörigen der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz.

Sie gilt 3 Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Passes, je nachdem, was früher eintritt, und erlaubt beliebig viele Reisen innerhalb der üblichen 90 Tage in 180 Tagen.

Die meisten Entscheidungen kommen binnen Minuten, eine kann aber bis zu 4 Tage dauern – länger, wenn Unterlagen angefordert werden (bis zu 14 Tage) oder Sie zu einem Gespräch eingeladen werden (bis zu 30 Tage). Beantragen Sie sie rechtzeitig vor der Reise.

Zypern verlangt ETIAS, gehört aber nicht zum Schengen-Raum; dort verbrachte Tage werden daher getrennt gezählt und gehen nicht von denselben 90 Tagen ab.

Sie ist kein Visum und keine Einreisegarantie. Ein Grenzbeamter prüft weiterhin Ihre Dokumente und kann Ihnen die Einreise weiterhin verweigern.

Zählen Sie Ihre Tage

Die 90/180-Regel ist ein gleitendes Fenster und kein Jahreskontingent, deshalb ändert sich die Antwort täglich. Der Rechner ermittelt sie aus Ihren Daten und behält sie auf Ihrem Gerät.

Welche Länder das umfasst

Die Einstufung gilt für den Schengen-Raum als Ganzes. Ein Visum oder eine Befreiung davon gilt nicht pro Land, und Tage in jedem Mitgliedstaat gehen vom selben Kontingent ab.

Was diese Seite nicht sagt

Eine Visumbefreiung ist die Erlaubnis, ohne Visum zu reisen, aber kein Einreiserecht: Grenzbeamte prüfen weiterhin Zweck, Mittel, Unterkunft und Passgültigkeit und können die Einreise verweigern. Sie deckt auch keine Langzeitaufenthalte, Arbeit oder Studium ab; dafür braucht es unabhängig von der Staatsangehörigkeit ein nationales Visum oder eine Erlaubnis.

Diese Liste ändert sich

Die Anhänge der Verordnung werden von Zeit zu Zeit geändert, und eine Staatsangehörigkeit kann zwischen ihnen wechseln. Liegt Ihre Reise weiter in der Zukunft, prüfen Sie den Rechtstext selbst, bevor Sie buchen.

Quelle

GeprüftZuletzt geprüft:

Rechtsakt: Regulation (EU) 2018/1806 of the European Parliament and of the Council of 14 November 2018 listing the third countries whose nationals must be in possession of visas when crossing the external borders and those whose nationals are exempt from that requirement

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