Die zwei Passregeln, an denen Reisende scheitern
Für den Schengen-Raum muss Ihr Pass drei Monate über die Ausreise hinaus gültig und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt sein. Beides wird geprüft, und erneuerte Pässe scheitern überraschend oft an der zweiten Regel.
Bei Zurückweisungen wegen des Passes geht es selten um einen abgelaufenen Pass. Es geht um einen noch gültigen Pass, der eine Regel nicht erfüllt, von deren Existenz die reisende Person nichts wusste.
Für den Schengen-Raum gibt es zwei davon, und sie werden gemeinsam geprüft.
Regel eins: drei Monate über Ihre Ausreise hinaus
Ihr Reisedokument muss mindestens drei Monate über den Tag hinaus gültig sein, an dem Sie das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verlassen wollen.
Achten Sie darauf, wovon das aus gemessen wird. Nicht von Ihrer Ankunft, nicht von heute — von Ihrer geplanten Ausreise.
Durchgerechnet: Sie wollen den Schengen-Raum am 20. Juni 2026 verlassen. Drei Monate darüber hinaus ist der 20. September 2026. Ein Pass, der am 1. September 2026 abläuft, ist am Flugtag noch gültig und scheitert dennoch an dieser Regel.
Regel zwei: ausgestellt innerhalb der letzten zehn Jahre
Ihr Reisedokument muss außerdem innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Das ist die Regel, an der Menschen hängenbleiben, denn sie hat nichts mit dem im Pass gedruckten Ablaufdatum zu tun. Manche Länder haben früher ungenutzte Monate eines alten Passes auf einen neuen übertragen, wodurch Pässe entstanden, die ab Ausstellung länger als zehn Jahre gültig waren. Solche Pässe können zurückgewiesen werden, obwohl das Ablaufdatum bequem in der Zukunft liegt.
Prüfen Sie die Seite mit dem Ausstellungsdatum, nicht nur die mit dem Ablaufdatum. Liegt das Ausstellungsdatum mehr als zehn Jahre vor Ihrem Reisedatum, scheitert der Pass — unabhängig davon, was beim Ablauf steht.
Beide Regeln gelten gleichzeitig
Ein Pass muss beide erfüllen. Durchgerechnet für eine Reise mit Ausreise am 20. Juni 2026:
- Ausgestellt am 1. Mai 2016 → mehr als 10 Jahre vor der Reise → scheitert an Regel zwei, ganz gleich, wann er abläuft.
- Ausgestellt am 1. Mai 2018, läuft ab am 1. August 2026 → Ausstellungsdatum in Ordnung, aber der Ablauf liegt weniger als drei Monate nach der Ausreise → scheitert an Regel eins.
- Ausgestellt am 1. Mai 2018, läuft ab am 1. Januar 2027 → erfüllt beide.
Der Passgültigkeits-Rechner prüft die Gültigkeitsanforderung gegen Ihr geplantes Ausreisedatum.
Andere Länder, andere Regeln
Die Dreimonatsregel ist die des Schengen-Raums. Anderswo gilt Anderes, und DAYOZA nennt es nur dort, wo eine offizielle Quelle gelesen wurde. Für mehrere Länder zeigt die Seite im Passabschnitt „Angaben müssen noch geprüft werden" statt einer Zahl — das ist Absicht. Eine geratene Passregel ist genau die Art selbstsicher falscher Antwort, die jemanden am Check-in-Schalter stranden lässt.
Wo eine Länderseite eine geprüfte Anforderung zeigt, ist sie mit der Behörde verlinkt, die sie veröffentlicht hat. Wo nicht, fragen Sie direkt bei der Behörde des betreffenden Landes nach.
Quelle: Europäische Kommission — Kurzaufenthaltsrechner; Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex), Artikel 6.
Vor der Reise: DAYOZA liefert informative Berechnungen auf Grundlage der auf dieser Seite verfügbaren Regeln und Quellen. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie Ihre Berechtigung und die zulässige Aufenthaltsdauer vor der Reise immer bei der zuständigen offiziellen Stelle.
