DAYOZA

Slowakei

Geprüft
Region:
Osteuropa
Zeitzonen:
Europe/Bratislava
Zuletzt geprüft:

Aufenthaltsregeln

Slowakei gehört zum Schengen-Raum, das 90-Tage-Kontingent wird also mit allen anderen Schengen-Ländern geteilt und nicht separat gezählt.

Kurzaufenthalt (visumbefreit oder Schengen-Visum für Kurzaufenthalte)

Zulässiger Aufenthalt
90 Tage
Bewertungsfenster
180 Tage
So wird gerechnet
Zählen Sie von jedem Tag des Aufenthalts 180 Tage zurück, diesen Tag eingeschlossen, und addieren Sie die in diesem Zeitraum im Schengen-Raum verbrachten Tage. Die Summe darf 90 nicht überschreiten. Der Einreisetag zählt als erster, der Ausreisetag als letzter Aufenthaltstag.
Gültig ab
Hinweise
Das 90-Tage-Kontingent gilt für den gesamten Schengen-Raum, nicht pro Land. Die Regel betrifft Kurzaufenthalte; nationale Visa für längere Aufenthalte und Aufenthaltstitel fallen nicht darunter.

Passgültigkeit

Travel document valid for at least three months after the intended date of departure from the territory of the Member States, and issued within the previous 10 years.

Article 6(1)(a) also requires the travel document to have been issued within the previous 10 years. Individual carriers and member states may apply stricter checks in practice.

Passgültigkeits-Rechner

Aufenthalt prüfen

Kurzzeitreisende aus Nicht-EU-Staaten dürfen sich innerhalb eines beliebigen gleitenden Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten. Tragen Sie Ihre bereits unternommenen Reisen ein und optional eine geplante Reise.

Normalerweise heute. Ändern Sie es, um ein vergangenes oder künftiges Datum zu prüfen.

Bereits unternommene Reisen

Tragen Sie jede Ein- und Ausreise im Schengen-Raum ein. Sowohl der Einreise- als auch der Ausreisetag zählt als voller Tag.

 

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Quellen

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Eine behördliche Seite, die unserer Angabe widerspricht.

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