DAYOZA

Japan

Geprüft
Region:
Ostasien
Zeitzonen:
Asia/Tokyo
Zuletzt geprüft:

Überblick

Japan gewährt Staatsangehörigen der Länder und Regionen, die von seinen Visumbefreiungsabkommen erfasst sind, bei der Einreise einen Kurzaufenthalt. Der gewährte Zeitraum wird üblicherweise mit 90 Tagen angegeben, doch diese Zahl gilt nicht universell – und die Ausnahmen sind der Grund, warum es diese Seite gibt und nicht nur eine einzelne Zahl.

Das Außenministerium gibt an, dass der bei der Einreise gewährte Aufenthaltszeitraum 15 Tage für Indonesien und Thailand, 30 Tage für Brunei und Katar und 90 Tage für die übrigen erfassten Länder und Regionen beträgt. Prüfen Sie Ihre eigene Staatsangehörigkeit anhand der Quelle unten, bevor Sie mit 90 Tagen planen. Die Befreiung erfasst zudem nur Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit.

Aufenthaltsregeln

Kurzzeitaufenthalt (Visumbefreiung)

Zulässiger Aufenthalt
90 Tage
So wird gerechnet
Staatsangehörige von Ländern, die unter Japans Visumbefreiung fallen, können bei der Einreise einen Kurzaufenthalt erhalten. Für die meisten erfassten Länder und Regionen beträgt er 90 Tage, für einige jedoch 15 oder 30 Tage.
Gültig ab
Hinweise
Der bei der Einreise gewährte Zeitraum ist nicht für alle Staatsangehörigkeiten gleich: 15 Tage gelten für Indonesien und Thailand, 30 Tage für Brunei und Katar, 90 Tage für die übrigen erfassten Länder und Regionen. Prüfen Sie Ihre eigene Staatsangehörigkeit in der Quelle, bevor Sie sich auf die 90 Tage verlassen. Die Befreiung gilt für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit.

Passgültigkeit

Angabe muss geprüft werden

DAYOZA hat diese Regel noch nicht anhand einer offiziellen Quelle bestätigt, deshalb wird kein Ergebnis angezeigt. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen offiziellen Stelle.

Aufenthalt prüfen

Geben Sie an, wann Sie eingereist sind und mit welcher Erlaubnis Sie reisen – DAYOZA berechnet den letzten Tag, an dem Sie sich noch aufhalten dürfen. Kontingente in Monaten werden als Kalenderzeiträume behandelt, nicht als feste Anzahl von Tagen.

Wohin Sie reisen.

Womit Sie reisen.

Optional. Fügen Sie es hinzu, um Ihren Plan mit der Frist abzugleichen.

Ein gestempeltes Datum gilt immer

Wenn ein Grenzbeamter ein konkretes Datum in Ihren Pass gestempelt oder auf einem Einreisenachweis vermerkt hat, ist dieses Datum maßgeblich, nicht diese Berechnung.

Hinweise

Der bei der Einreise gewährte Zeitraum ist nicht für alle Staatsangehörigkeiten gleich: 15 Tage gelten für Indonesien und Thailand, 30 Tage für Brunei und Katar, 90 Tage für die übrigen erfassten Länder und Regionen. Prüfen Sie Ihre eigene Staatsangehörigkeit in der Quelle, bevor Sie sich auf die 90 Tage verlassen. Die Befreiung gilt für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit.

Vollständigen Visum-Aufenthaltsrechner öffnen

Häufige Fragen

Beträgt die Visumbefreiung immer 90 Tage?

Nein. Das Außenministerium nennt 15 Tage für Indonesien und Thailand, 30 Tage für Brunei und Katar und 90 Tage für die übrigen erfassten Länder und Regionen. Klären Sie vor der Reise, was für Ihre Staatsangehörigkeit gilt.

Darf ich mit der Befreiung arbeiten?

Nein. Die Visumbefreiung erfasst Kurzaufenthalte ohne Erwerbstätigkeit. Für eine Arbeitsaufnahme ist ein anderer Status erforderlich.

Kann ich länger bleiben als gewährt?

Wo ein bilaterales Abkommen einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen erlaubt, muss vor Ablauf des zulässigen Zeitraums eine Verlängerung beim Justizministerium beantragt werden. Gehen Sie nicht ungeprüft davon aus, dass für Ihre Staatsangehörigkeit eine Verlängerung möglich ist.

Wie lange muss mein Pass gültig sein?

DAYOZA hat keine japanische Anforderung an die Passgültigkeit anhand einer offiziellen Quelle geprüft und veröffentlicht daher keine Zahl. Erkundigen Sie sich bei der nächstgelegenen japanischen Botschaft oder dem nächstgelegenen japanischen Konsulat.

Quellen

Falsche Information melden

Wenn eine Regel hier veraltet oder falsch ist, sagen Sie es uns. Am hilfreichsten ist ein Link auf die amtliche Seite, die etwas anderes sagt.

Eine behördliche Seite, die unserer Angabe widerspricht.

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